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Allgemeine Geschäftsbedingungen von hochamwind GmbH
Onlinekurse und Segeltörns
1. Vertragsparteien
1.1. Zwischen hochamwind GmbH mit Sitz in Gossau SG und dem einzelnen Teilnehmer wird ein Vertrag mit dem nachfolgend umschriebenen Inhalt geschlossen.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1. Für den Teilnehmer ist die Anmeldung ab Eingang bei hochamwind GmbH verbindlich. Alle Rechnungen von hochamwind GmbH sind (sofern nicht anders vermerkt) per sofort zahlbar.
2.2. Gegenüber hochamwind GmbH ist der Vertrag nach Eingang der Zahlung und ab Versendung der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung verbindlich. Der Teilnehmer anerkennt mit der Zahlung die Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen.
2.3. Der Vertrag ist persönlich und nicht übertragbar.
2.4. hochamwind GmbH ist berechtigt, die gebuchte Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen, insbesondere wegen ungenügender Teilnehmerzahl, Ausfall des Skippers/Kursleiters, Nichtzustandekommen der Bootsmiete/Kursraummiete, ungünstigen Wetterbedingungen und ähnlichem. Die Teilnehmer erhalten diesfalls ihre an hochamwind GmbH geleisteten Zahlungen vollumfänglich zurück. Zu weiteren Zahlungen ist hochamwind GmbH nicht verpflichtet.
3. Leistungen von hochamwind GmbH
3.1. hochamwind GmbH vermittelt den Teilnehmern eine Dienstleistung (z.B. Kurs oder Segeltörn), das heisst, sie
- legt Inhalte und Daten fest und stellt bei Onlinekursen diese im Internet zur Verfügung
- mietet entsprechende Komponenten (wie Segeljacht, Räumlichkeiten, u.ä)
- beauftragt einen Kursleiter/Skipper/ Tutor
- versendet das festgelegte Kursmaterial
hochamwind GmbH hat keine weiteren Verpflichtungen.
4. Online-Angebote: Leistungen der Teilnehmer und Durchführung
4.1. Die Teilnehmer bezahlen für Kurse oder Probeprüfungen an hochamwind GmbH eine pauschale Gebühr (für Kurskosten, Tutorhonorar und vereinbarte Kursunterlagen).
4.2. Die Online Inhalte stehen ab eingegangener Bezahlung den Teilnehmenden für eine festgelegte Dauer online zur Verfügung. Beim Onlinekurs beträgt die Dauer 1 Jahr. Nach Ablauf des Jahres kann der Kurs bei Bedarf auf Anfrage einmalig verlängert werden, sofern dann die Hochseescheinprüfung noch nicht erfolgreich abgelegt wurde. Ab einer zweiten Verlängerung fällt für die weitere Nutzung des Kurses eine Gebühr von Fr. 200 an.
4.3. Jeder Teilnehmer lernt eigenständig und selbstgesteuert. Der Tutor unterstützt den Lernenden nach Bedarf während der Kurszeit durch das Beantworten von Fragen und korrigiert die Online Probeprüfung. Die dafür zur Verfügung stehenden Zeitfenster werden zu Beginn des Kurses zwischen Tutor und Teilnehmer vereinbart.
4.4. Jeder Teilnehmer ist selbst für den eigenen Lernerfolg verantwortlich, insbesondere für das Bestehen oder das Nicht-Bestehen der Hochseescheinprüfung. Bei Nicht-Bestehen kann keine Rückerstattung von Kursbeiträgen verlangt werden.
4.5. Teilnehmer von Online Kursen und den Online Probeprüfungen verpflichten sich die Copyright-Bestimmungen von hochamwind GmbH zu erfüllen. Die von hochamwind GmbH zur Verfügung gestellten Inhalte sind Eigentum von hochamwind GmbH und dürfen auf keinen Fall in irgendwelcher Form abgespeichert oder an Dritte weitergegeben werden. Verletzungen des Copyrights werden gesetzlich verfolgt.
4.6. Beschliesst ein Kursteilnehmer das gekaufte Online-Angebot nicht oder nur teilweise zu nutzen, kann keine Rückerstattung der Kurskosten verlangt werden. Ebenfalls darf der Kurs nicht an eine andere Person übertragen werden (s. Ziff. 2.3).
5. Segeltörns: Leistungen der Teilnehmer und Durchführung
5.1. Die Teilnehmer bezahlen an hochamwind GmbH eine Gebühr (für Miete der Jacht, Skipperhonorar und administrative Aufwendungen). Diese Zahlung muss vor Beginn des Segeltörns getätigt sein.
5.2. Die Teilnehmer bezahlen vor Ort zudem einen Anteil an die Kosten, die während dem Törn anfallen, genannt Bordkasse (Verpflegung an Bord, Putzmittel und andere Sachmittel, Hafen- und sonstige Gebühren und Treibstoff). Alle Teilnehmenden haben einen gleich grossen Anteil zu übernehmen, unabhängig vom Umfang der eigenen Konsumation. Der Skipper ist von einem Beitrag in die Bordkasse befreit.
5.3. Kosten für Landausflüge oder fürs auswärtige Essen an Land bezahlt jeder Teilnehmer selber.
5.4. An Bord beteiligen sich alle nach ihren Möglichkeiten und Kenntnissen aktiv an den Arbeiten, insbesondere an der Schiffsführung, an den Einkäufen und der Zubereitung der Bordverpflegung.
5.5. Auf Ausbildungs- und Meilentörns müssen die Teilnehmenden die erforderlichen, festgelegten Anforderungen erfüllen, wenn sie wollen, dass ihnen die entsprechenden Tätigkeiten und Meilen im Zusammenhang mit ihrer nautischen Ausbildung bestätigt werden.
5.6. Jeder Teilnehmer ist selbst um seine Versicherung und Reisedokumente (Pass, Visa etc.) besorgt, sowie um die eigene Ausrüstung (eine den Umständen angemessene Bekleidung, persönliche Medikamente, Brille/Kontaktlinsen etc.).
5.7. Jeder Teilnehmer unternimmt auf eigene Rechnung und auf eigene Gefahr die An- und Abreise, das heisst die Reise zum Ort der Veranstaltung und ab dem Ort der Veranstaltung.
5.8. Kann jemand eine Veranstaltung, oder Teile davon, nicht (rechtzeitig) antreten, so kann keine Rückerstattung der Zahlung verlangt werden. Jeder ist selbst für eine allfällige Annulationsversicherung besorgt.
5.9. Kann die Jacht auf Grund technischer Schwierigkeiten gemäss den Vereinbarungen des Chartervertrags erst zu einem verspäteten Zeitpunkt übernommen werden, so ist hochamwind GmbH gegenüber den Teilnehmenden zu keinen Rückerstattungszahlungen oder Ersatzleistungen für verlorene Segeltage verpflichtet.
5.10. Jeder Teilnehmer nimmt angemessen Rücksicht auf die Interessen und Bedürfnisse der Personen an Bord und den Bordfrieden.
5.11. Der Skipper legt aufgrund des Wetters und den Regeln guter Seemannschaft die Einzelheiten des Törns fest (wie Ablegezeiten, Route, Landausflüge, Verpflegung, Sicherheitsmassnahmen), wobei nötigenfalls auch von den ursprünglichen Routenzielen abgewichen werden kann.
5.12. Der Skipper ist für die Schiffsführung und die Sicherheit der Teilnehmenden zuständig. Die Teilnehmer sind verpflichtet, an Bord strikt seinen Anweisungen Folge zu leisten, den Bordfrieden zu wahren und die allgemeinen Regeln, insbesondere betreffend die Sicherheit, zu beachten.
5.13. Bei schwerwiegenden Verstössen gegen Anweisungen des Skippers, bei einer gravierenden Störung des Bordfriedens, bei einer Gefährdung der Sicherheit sowie bei gesundheitlichen Schwierigkeiten einzelner Teilnehmer ist der Skipper berechtigt, die betreffende Person von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschliessen. Die betreffende Person kann diesfalls keine Rückerstattung von Zahlungen oder die Übernahme ihr entstandener Kosten verlangen.
6. Sicherheit / Gewährleistung / Haftung
6.1. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko hin an einer Veranstaltung teil. Jeder ist voll für sich selbst verantwortlich und hat insbesondere die für ihn angeordneten Sicherheitsmassnahmen (z.B. Anlegen von Handschuhen, Lifebelts und Schwimmwesten, Sicherung an und unter Deck sowie im Wasser) selbständig zu vollziehen.
6.2. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, an einer Veranstaltung nur teilzunehmen, wenn er die dazu nötige körperliche und geistige Fitness und Gesundheit besitzt, insbesondere in bewegtem Wasser schwimmen kann.
6.3. Jeder Teilnehmer ist selbst für eine eigene angemessene Versicherung gegen die Risiken einer solchen Veranstaltung besorgt.
6.4. hochamwind GmbH schliesst jegliche Gewährleistung aus. Namentlich kann sie keine Gewähr dafür übernehmen, dass eine Veranstaltung (insbesondere das Boot, Räumlichkeiten, Inhalte, der Skipper/ Tutor, die anderen Teilnehmer, das Wetter, die Route, die Landausflüge) den Erwartungen jedes Teilnehmers entspricht.
6.5. Es wird jegliche Haftung zwischen den Teilnehmern wie auch zwischen Teilnehmern und dem Tutor/Skipper, zwischen Teilnehmern und hochamwind GmbH sowie zwischen dem Tutor/Skipper und hochamwind GmbH im Rahmen des gesetzlich Möglichen ausgeschlossen.
Namentlich besteht keine Haftung von hochamwind GmbH für das Verhalten des Tutors/Skippers oder anderer Teilnehmer, für indirekten oder Folge-Schaden (wie entgangener Gewinn, Ansprüche Dritter), für Mängelfolgeschaden, für Frustrationsschaden, für entgangenen Feriengenuss und dergleichen.
6.6. Eine allfällige Haftung von hochamwind GmbH wird im Weiteren beschränkt auf den Betrag, der ihr als Gebühr (Ziff. 4.1 und 5.1) vom betreffenden Teilnehmer bezahlt wurde.
7. Speicherung persönlicher Daten
7.1. hochamwind GmbH verwendet und speichert persönliche Daten der Teilnehmenden nur zum Zweck der Erbringung der gebuchten Dienstleistung. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
7.2. hochamwind GmbH behält sich vor, Kontaktdaten der Teilnehmern zu eigenen Vermarktungszwecken zu verwenden. Die Teilnehmer können sich jederzeit von diesem Angebot zurückziehen.
7.3. Für die Durchführung der Onlinekurse werden Cookies verwendet.
8. Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Diverses
8.1. Das Vertragsverhältnis beurteilt sich nach schweizerischem Recht unter Ausschluss einer allfälligen Verweisung des schweizerischen Rechts auf ausländisches oder internationales Recht. Bei Segeltörns von hochamwind GmbH fällt der Vertrag nicht unter das schweizerische Bundesgesetz über Pauschalreisen (RPG).
8.2. Für die Beurteilung allfälliger Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis sind ausschliesslich die Gerichte am Firmensitz von hochamwind GmbH zuständig.
8.3. Sollten einzelne Bestimmung des Vertrages ungültig sein oder der Vertrag Lücken aufweisen, so bleiben die übrigen Vertragsregeln dennoch in Kraft.
8.4. Abänderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur in Schriftform gültig.
Gossau SG, 11. März 2022